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FEUERUNGSKONTROLLE
 

Amtlich vorgeschriebene Feuerungskontrolle (Messung)

Die Luftreinhalte Verordnung schreibt vor das die Heizanlagen in einem 2 Jahres Turnus kontrolliert werden muss.

Wir bieten diese Dienstleistung an:

- Nur Messung für die Gemeinde

- In Kombination mit einem Brennerservice

- Nachkontrolle bei einer Beanstandung

- Im Rahmen eines Service-Abonnementes